- Altenpflege – eine professionelle Dienstleistung
- Grundpflegerische Versorgung alter Menschen (Ganzkörperwäsche und Teilwaschungen, Mund- und Haarpflege, Hautpflege, Bäder, u.ä.)
- Inkontinenzversorgung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Umgang mit dementiell veränderten alten Menschen
- Prophylaktische Maßnahmen
- Lagerungen
- Grundlegende Maßnahmen der Hygiene
- Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
(Grundsätze der Kinästhetik, Rückenschonende Arbeitstechniken, Vorbeugung des Burn-out-Syndroms u. a.)
- Umgang mit Sterben, Tod und Trauer
- Grundlagen der Beobachtung, Wahrnehmung und Kommunikation
- Veränderungen im Alter
- Schweigepflicht, Haftung und Körperverletzung
Kosten: Lehrgangskosten für Unterricht incl. Ausbildungsmittel835,20 € Gesamtkosten
Die Kosten werden zu Beginn der Ausbildung erhoben. Eine Förderung über die Agentur für Arbeit oder andere Träger ist, wenn die Voraussetzungen vorliegen, individuell möglich. Diese Bildungsmaßnahme ist AZAV zertifiziert und somit förderungswürdig!Weitere Hinweise: Zwischen den Schulungsblöcken muss praktische Arbeit im Pflegedienst absolviert werden (mind. 80 Std.), um die vermittelten Inhalte in der Praxis zu vertiefen. Die gesundheitliche und persönliche Eignung wird vorausgesetzt. Eine Teilnahmebestätigung erhält nur derjenige, der nicht mehr als 10 % der Lehrgangsstunden (12 Std.) versäumt hat. Bei nachgewiesener Krankheit sind Nachholtermine in der nächsten Schulungsmaßnahme möglich. Rücktrittsbedingungen:Der/die Teilnehmer/in hat ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Der Widerruf kann postalisch oder per Email an unsere o.g. Adresse erfolgen. Folgende Stornokosten gelten bei einer Kündigung als vereinbart:a) bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: 25% der Lehrgangsgebühren
b) bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangsgebühren
c) am Tag des Lehrgangsbeginns oder danach: 100% der Lehrgangsgebühren
Gleiches gilt, wenn der/die Teilnehmer/in die Qualifizierungsmaßnahme nicht antritt oder aus nicht von der Schule zu vertretenden Gründen vorzeitig abbricht.Bei nach SGB II oder SGB III geförderten Teilnehmer/innen erfolgt ein Abbruch immer in Abstimmung mit dem Kostenträger. Es gelten die Festlegungen im aktuellen Kurzfragebogen der Kostenträger. Bei Nichterreichung der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl erfolgt eine Absage durch den Veranstalter.Ein/e TeilnehmerIn, deren / dessen Schulung nach SGB II oder SGB III gefördert wird, kann von diesem Vertrag kostenfrei ohne Kündigungsfrist zurücktreten, wenn die Förderung wegfällt. Vor dem ersten Tag der Ausbildung kann sie / er jederzeit kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten.
Bei Nichterreichung der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl erfolgt eine Absage durch den Veranstalter. Die Annahme zum Kurs erfolgt durch schriftliche Bestätigung der Schule und durch eine Vertragsvereinbarung.