BRK-Pflegeheim: Sanierung statt Neubau

Nach der Neufassung des sogenannten AVPfleWoqG hat das BRK-Pflegeheim die Pläne für einen Neubau aufgegeben.
Bad Neustadt Für das BRK-Alten und Pflegeheim in Bad Neustadt wird es nun doch keinen Neubau geben. Ursprünglich war geplant, die Einrichtung in der Hedwig Fichtel Straße auf dem angrenzenden Parkplatz neu zu errichten. Darauf verzichtet jetzt das Rote Kreuz. Stattdessen wird das 40 Jahre alte Gebäude des Pflegeheims saniert und modernisiert. Das gaben Einrichtungsleiterin Elke Müller und BRK-Bezirksgeschäftsführer Harald Erhard bekannt. Hintergrund ist die Änderung des sogenannten AVPfleWoqG, der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. "Das AVPfleWoqG ist so etwas
wie unser Gebetbuch", erklärt Haraid Erhard. Es regelt in Bayern die Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität in Pflegeeinrichtungen und enthält Bestimmungen zu den baulichen und personellen Mindeststandards. Mit der Neufassung des AVPfleWoqG wurden alle Wohneinrichtungen, die vor 2011 in Betrieb gingen, unter Bestandsschutz gestellt. Damit können sie ohne bauliche Änderungen weiter betrieben werden. Außerdem gelten viele Anforderungen nicht mehr.
Lockerungen bei derGröße der Zimmer
Weggefallen sei beispielsweise, so Elke Müller, die Einzelzimmerquote. Lockerungen habe es zudem bei der Fachkraftquote, der Größe der Zimmer, Bäder, Gemeinschaftsräume und Wohnbereiche
sowie der Anzahl der Bereichsbäder gegeben, die eine Einrichtung vorhalten muss. All diese früheren Vorgaben hätten bei ihnen damals zu der Entscheidung geführt, neu zu bauen. "Das hätten wir im jetzigen Haus nicht so einfach umsetzen können." Die Neufassung des Gesetzes erlaube es nun, das bestehende Gebäude weiterzunutzen und nicht neu bauen zu müssen. Ein Neubau wäre für den BRK-Bezirksverband als Träger der Pflegeeinrichtung ungleich teurer gekommen als eine Sanierung. "Ich bin froh darüber, dass sich bei der Staatsregierung die Einsieht durchgesetzt hat, dass es vor allem baulich so nicht mehr weitergehen konnte. Das ist für die Pflegeheime und letztendlich für die Bewohner nicht mehr finanzierbar", betont Erhard. Vieles im AVPfleWoqG sei gut und gerechtfertigt, vor allem das, was die Qualität betrifft, führt der Bezirksgeschäftsführer aus. Aber es habe einen zu starken Regelungscharakter angenommen.
Die Wohngruppen imPflegeheim werden kleiner
An der Außenhülle des Gebäudes werde sich durch die Sanierung nichts ändern. Der Zuschnitt im Haus werde jedoch eine andere Gestalt annehmen. "In die Planungen werden moderne Pflegekonzepte
einfließen", sagt Elke Müller. Insbesondere sollen die Wohngruppen kleiner und mehr Gemeinschaftsräume geschaffen werden. "Insgesamt soll alles frischer und heller werden." Und Erhard ergänzt: "Wir möchten, dass sowohl die Bewohner als auch unsere Mitarbeiter etwas davon haben." Die Sanierung wird zur Folge haben, dass Zimmer aufgelöst werden. Damit sinke die Bewohnerzahl. Aktuell verfügt die Einrichtung über 117 Pflegeplätze. Diese werden aller Voraussicht nach auf knapp unter 100 fallen. Angeboten werden nach wie vor die Tages- und Nachtpflege. Bislang gibt es im BRK-Heim eine eingestreute Kurzzeitpflege. Nach der Sanierung wird es drei feste Plätze geben. Die Sanierung und Modernisierung bei laufendem Betrieb werde für die Beschäftigten und Bewohner Herausforderungen mit sich bringen. "Alles muss gut strukturiert werden", betont Elke Müller. Abmildernd wirke sich aus, dass die Arbeiten Stück für Stück mit Pausen dazwischen durchgeführt werden. Müller und Erhard gehen von einer Dauer von sechs Jahren aus. Noch in diesem Jahr gehe es los. Den Anfang machen technische Dinge, wie zum Beispiel die Heizung.
Die Kosten liegen wohl bei über zehn Millionen Euro
Die Gesamtkosten können aktuell nicht genau beziffert werden, sagt Harald Erhard. "Unsere Hochrechnungen bewegen sich jenseits der zehn Millionen Euro." Auch wenn der Gesetzgeber die Anforderungen reduziert habe, so gebe es nach wie vor keinen Freifahrtschein, erklärt Harald Erhard. Die Neufassung des A VPfleWpqG fordere die Pflegeeinrichtungen auf, ihre Konzepte zu überarbeiten und diese dann mit der örtlichen Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) der Nachfolgeeinrichtung der Heimaufsicht, abzusprechen. So sehr Elke Müller und Harald Erhard die Gesetzesnovelle auch begrüßen. Für einige Einrichtungen sei sie sicherlich zu spät gekommen. "Die einen wurden geschlossen und andere haben eine Neubau angefangen und müssen nun registrieren, dass ihnen die Kosten davon laufen", schätzt der
BRK-Bezirksgeschäftsführer die Lage ein. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims selbst würde den Baumaßnahmen relativ gelassen entgegenblicken, erzählt die Einrichtungsleiterin. Insgesamt seien sie froh, dass sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen.
Von Sigrid Brunner, Rhön- und Saalepost