fsj-header.jpg Foto: R. Wichert / DRK e.V.

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen, Sozialstationen und anderen sozialen Einrichtungen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Ansprechpartner Freiwilliges Soziales Jahr

Frau
Kristin Jahn
Tel: 0931 79611-33 Greisingstr. 10a
97074 Würzburg

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Die für das BRK typischen Einsatzfelder sind

  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeheime
  • gemeinnützige Werkstätten
  • Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Jugend- und Freizeitheime
  • Kinderheime
  • Kurheime
  • Flüchtlingsheime

Begleitend bieten wir 25 Seminartage für die Freiwilligen an.

Wer kann teilnehmen?

Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK.

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennenzulernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klarzuwerden.

  • Der FSJ-Träger in Ihrer Region

    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Regionalstelle des BRK finden Sie auf dieser Seite.

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    Der FSJ-Träger in Ihrer Region

    Unbenanntes Dokument
    Deutschlandkarte Niedersachsen Niedersachsen Oldenburg Bremen Bremen Hamburg Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Brandenburg Brandenburg Berlin Sachsen Thüringen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Baden-Württemberg Badisches Rotes Kreuz Bayerisches Rotes Kreuz Bayerisches Rotes Kreuz

    Bitte klicken Sie die Region an, in der Sie eine FSJ-Stelle suchen. Sie erhalten dann die Kontaktadressen.


  • Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

    Das BRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalstellen des Teams Freiwilliges Engagement klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

    Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eines Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Einige Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei der Einsatzstelle bzw. der zuständigen Regionalstelle des Teams Freiwilliges Engagement vom BRK zu erfragen.

    Weitere Auskünfte erteilen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Regionalstellen des Teams Freiwilliges Engagement, die auch Ihre Bewerbung entgegennehmen.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Einige Einsatzstellen können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Die Freiwilligendienste des BRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf www.freiwilligendienste-brk.de.

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Wie geht es weiter?

Hier geht es zur Homepage der Freiwilligendienste des BRK.

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.

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