Der FSJ-Träger in Ihrer Region
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Regionalstelle des BRK finden Sie auf dieser Seite.
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Der FSJ-Träger in Ihrer Region
Unbenanntes Dokument - Bitte klicken Sie die Region an, in der Sie eine FSJ-Stelle suchen. Sie erhalten dann die Kontaktadressen.
Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?
Das BRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalstellen des Teams Freiwilliges Engagement klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.
Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eines Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Einige Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei der Einsatzstelle bzw. der zuständigen Regionalstelle des Teams Freiwilliges Engagement vom BRK zu erfragen.
Weitere Auskünfte erteilen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Regionalstellen des Teams Freiwilliges Engagement, die auch Ihre Bewerbung entgegennehmen.
Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?
Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Einige Einsatzstellen können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die Freiwilligendienste des BRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf www.freiwilligendienste-brk.de.
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